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   VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12   

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VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12 (https://dejure.org/2013,38862)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 04.11.2013 - 9 A 251/12 (https://dejure.org/2013,38862)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 04. November 2013 - 9 A 251/12 (https://dejure.org/2013,38862)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 150/13

    Zur Entstehung von Säumniszuschlägen bei einem rechtswidrigen Abgabenbescheid

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Zwar dürfte davon auszugehen sein, dass der Anschlussbeitragsbescheid des Beklagten vom 18.12.1997 - auch ohne der Frage weiter nachzugehen, ob der Beklagte zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt über eine wirksame Abgabensatzung verfügte - wirksam war (vgl. nun OVG LSA, Urt. v. 19.09.2013, 4 L 150/13).

    Dass sich die Ausführungen des OVG LSA in der vorstehend zitierten Entscheidung allein auf die dort zu entscheidende Frage bezogen, ergibt sich auch aus der erst jüngst auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 11.04.2013 (9 A 158/11 MD) im Zusammenhang mit der Auslegung des Begriffs der "Fälligkeit" in §§ 220 und 240 AO ergangene Entscheidung des OVG LSA (Urt. v. 19.09.2013, a. a. O.), in der dieser Aspekt ausdrücklich hervorgehoben wird.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 M 355/08

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Wann Zweifel im Sinne der Vorschrift bestehen, ist eine Frage des Einzelfalles und wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. dazu Sächs. OVG, Urt. v. 26.03.2003, 5 B 638/02; v. 12.05.2010, 5 A 203/08; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.11.1984, 11 S 2099/81; OVG Rheinland-Pfalz., Urt. v. 10.10.1997, 2 A 13324/96; OVG LSA, B. v. 21.01.2009, 4 M 355/08, alle juris; Brockmeyer, a. a. O., § 122 Rn. 53 m. w. N..).

    Dem Kläger obliegen jedoch erst dann über das "einfache" Bestreiten hinausgehende besondere Darlegungslasten, wenn Umstände festgestellt werden können, die in seiner Sphäre liegen (vgl. OVG LSA, B. v. 21.01.2009, a. a. O. sowie v. 27.10.2006, 4 M 344/06, beide juris).

  • VG Magdeburg, 02.01.2012 - 9 A 58/10

    Anspruch auf Erstattung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b. KAG LSA i. V. m § 37

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Denn bei dem Nichterhalt des Abgabenbescheides handelt es sich um eine so genannte negative Tatsache, die ihrerseits eines Beweises durch den Empfänger nicht zugänglich ist (vgl. dazu zusammenfassend: VG Magdeburg, Urt. v. 18.05.2009, 9 A 56/09 MD n. v. und v. 02.01.2012, 9 A 58/10 MD, jeweils m. w. N., juris).

    Daher ist es nur billig und gerecht, die Nachweispflicht des Zugangs nicht dem Empfänger aufzubürden und Zweifel an der Bekanntgabe bereits dann anzunehmen, wenn der Empfänger dies behauptet (VG Magdeburg, Urt. v. 02.01.2012, a. a. O.).

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Da es erwiesen ist und auch der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass es auch unter normalen Postverhältnissen immer wieder vorkommt, dass abgesandte Briefe den Empfänger nicht erreichen, kann die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch nicht nach den Regelungen des Anscheinsbeweises geführt werden (BFH, Urt. v. 14.03.1989, VII R 75/85; juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 12 LA 180/11

    Notwendigkeit der Begründung ernsthafter Zweifel am Zugang eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Diese gesetzliche Zugangsvermutung ist Ausdruck einer für den Regelfall bestehenden, auf der allgemeinen Erfahrung des täglichen Lebens beruhenden Annahme, dass eine gewöhnliche Postsendung den Empfänger binnen weniger Tage erreicht (so u. a. OVG Lüneburg, B. v. 03.08.2012, 12 LA 180/11, juris).
  • OVG Sachsen, 26.03.2003 - 5 B 638/02

    Rechtsbehelfsbelehrung, Jahresfrist, Bekanntgabefiktion, Abwasserbeitrag,

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Wann Zweifel im Sinne der Vorschrift bestehen, ist eine Frage des Einzelfalles und wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. dazu Sächs. OVG, Urt. v. 26.03.2003, 5 B 638/02; v. 12.05.2010, 5 A 203/08; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.11.1984, 11 S 2099/81; OVG Rheinland-Pfalz., Urt. v. 10.10.1997, 2 A 13324/96; OVG LSA, B. v. 21.01.2009, 4 M 355/08, alle juris; Brockmeyer, a. a. O., § 122 Rn. 53 m. w. N..).
  • VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11

    Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Dass sich die Ausführungen des OVG LSA in der vorstehend zitierten Entscheidung allein auf die dort zu entscheidende Frage bezogen, ergibt sich auch aus der erst jüngst auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 11.04.2013 (9 A 158/11 MD) im Zusammenhang mit der Auslegung des Begriffs der "Fälligkeit" in §§ 220 und 240 AO ergangene Entscheidung des OVG LSA (Urt. v. 19.09.2013, a. a. O.), in der dieser Aspekt ausdrücklich hervorgehoben wird.
  • OVG Sachsen, 25.07.2012 - 5 A 336/10

    Notwendigkeit einer rückwirkenden Aufhebung eines mangels sachlicher und

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Aus diesem Grunde können auch Ansprüche aus - nur formellen - Beitragsbescheiden, denen z. B. mangels wirksamen Abgabensatzungsrechts gerade kein materielles Abgabenschuldverhältnis zugrunde liegt, der Zahlungsverjährung mit der Folge unterworfen sein, dass der daraus resultierende Anspruch erlöschen kann (§ 13a Abs. 1 Satz 5 KAG LSA, 232 AO; so auch SächsOVG, Urt. v. 25.07.2012, 5 A 336/10, juris).
  • OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen bei einer gerichtlichen Feststellung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Wann Zweifel im Sinne der Vorschrift bestehen, ist eine Frage des Einzelfalles und wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. dazu Sächs. OVG, Urt. v. 26.03.2003, 5 B 638/02; v. 12.05.2010, 5 A 203/08; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.11.1984, 11 S 2099/81; OVG Rheinland-Pfalz., Urt. v. 10.10.1997, 2 A 13324/96; OVG LSA, B. v. 21.01.2009, 4 M 355/08, alle juris; Brockmeyer, a. a. O., § 122 Rn. 53 m. w. N..).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11

    Zahlungsverjährung im Anschlussbeitragsrecht

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12
    Auch dürfte der Umstand, dass der Bescheid vom 18.12.1997 keine Regelung zur Fälligkeit enthält, deshalb nicht gegen die Berechtigung zur Erhebung von Säumniszuschlägen sprechen, weil die Fälligkeit einer Abgabe ohne Angabe einer Zahlungsfrist im Abgabenbescheid spätestens mit der Festsetzung der Abgabe eintritt (§§ 13a Abs. 1 Satz 5 KAG LSA, 220 Abs. 2 Satz 2 AO; vgl. OVG LSA, Urt. v. 30.05.2012, 4 L 228/11, juris).
  • OVG Sachsen, 22.12.2010 - 5 A 173/08

    Glaubhaftmachung von Zweifeln am Zugang eines Verwaltungsakts bei plausibler

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 11 S 2099/81

    Zur Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.1997 - 2 A 13324/96

    Prüfungskandidat; Prüfungstermin; Ladung; Nichterscheinen zum Prüfungstermin

  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Diese Maßgaben nach § 220 AO gelten in der vorliegenden Konstellation auch für § 240 Abs. 1 Satz 1 AO (ein Zusammenwirken von § 220 und § 240 AO in diesem Sinne wird in der Kommentarliteratur zur Abgabenordnung bejaht u.a. von Kögel in: Gosch, AO/FGO, Stand November 2021, § 240 AO, Rn. 41 ff.; Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand 7/2022, § 240 AO Rn. 22; Rüsken in: Klein, AO, 16. Aufl., § 240 Rn. 16; Koenig, AO, 4. Aufl., § 240 Rn. 10; Oosterkamp in: Pfirrmann / Rosenke / Wagner, BeckOK AO, Stand 01.10.2022, § 240 Rn. 14; vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 4. November 2013 - 9 A 251/12 -, juris Rn. 16; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2013 - 4 L 150/13 -, juris Rn. 19, wonach der Fälligkeitstag im Sinne des § 240 Abs. 1 Satz 1 AO - wie schon die unterschiedliche Begrifflichkeit zeige - auf Grund der abweichenden Zielsetzung des § 240 AO nicht identisch sei mit der Fälligkeit im Sinne des § 220 AO, an die andere Rechtsfolgen geknüpft seien, wie etwa der Eintritt der Zahlungsverjährung nach den §§ 228, 229 AO).
  • VG Weimar, 21.01.2016 - 7 K 334/13

    Aussetzungsentscheidung nach § 80 Abs. 4 VwGO als Unterbrechungsmaßnahme i. S. d.

    Ausgehend vom Sinn und Zweck der Vollziehungsaussetzung mit der gesetzlichen Rechtsfolge, die Verjährung für fünf Jahre zu unterbrechen, ist das Gericht der Überzeugung, dass auch für den Fall, dass der Aussetzungsentscheidung nach § 80 Abs. 4 VwGO, anders als einer solchen nach § 361 AO, keine Verwaltungsqualität beizumessen wäre und sie auch ansonsten keinen Formvorschriften unterläge, eine solche Willenserklärung den Bereich der zuständigen Behörde nicht nur verlassen haben muss, sondern dem Adressaten auch nachweislich zugegangen sein muss (vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 24.02.2012 - 14 B 13 18/11 - sowie für den Fall der nach der Verwaltungsrechtsprechung nicht als Verwaltungsakt anzusehenden Mahnung VG Magdeburg, Urteil vom 04.11.2013 - 9 A 251/12 - zitiert nach juris).
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